Brand- und Verletzungsgefahr an Silvester

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Durch unsachgemäßen Gebrauch von Feuerwerkskörpern oder nicht zertifiziertes Feuerwerk kann es zu vielseitigen Verletzungen und Bränden kommen. Schützen Sie sich, umliegende Gebäude und Gegenstände sowie Familie und Freunde. Bitte beachten Sie deshalb:

  • Nur von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zugelassene Feuerwerkskörper verwenden.
  • Machen Sie sich mit dem Feuerwerkskörpern vertraut. Lesen Sie im Vorfeld sorgfältig die Gebrauchsanweisung.
  • Vermeiden Sie übermäßigen Alkoholkonsum vor der Verwendung von Feuerwerkskörpern.
  • Halten Sie beim Entzünden von Feuerwerkskörpern nie die gesamte Tüte in der Hand.
  • Schließen Sie rechtzeitig vor Mitternacht alle Fenster und Außentüren und räumen Sie brennbare Gegenstände von Ihrem Balkon.
  • Halten Sie ausreichend Abstand zu Gebäuden und anderen Personen ein.
  • Beachten Sie die gesetzlichen Vorschriften bzgl. Sperrzonen für das Abfeuern von Feuerwerk.
  • Stellen Sie für Entstehungsbrände einen Feuerlöscher oder mit Wasser gefüllten Eimer bereit.
  • Zünden Sie Feuerwerkskörper nur im Freien und nicht in geschlossenen Räumen.
  • Legen Sie stets eine feuerfeste Unterlage unter Tischfeuerwerk und entfernen Sie in der Nähe befindliche brennbare Materialien.
  • Nicht explodierte, jedoch bereits gezündete Feuerwerkskörper liegen lassen, sie können verzögert explodieren.

 

Kann ein Entstehungsbrand nicht mehr von Ihnen selbständig gelöscht werden:

  • Bewahren Sie Ruhe!
  • Wählen Sie den Notruf: 112!
  • Brennt es im Gebäude, dann verlassen Sie das Haus.
  • Machen Sie bei Eintreffen der Feuerwehr auf sich aufmerksam.

 

Wir wünschen Ihnen eine unfallfreie Silvesterfeier und einen guten Rutsch in das neue Jahr.